Qualifizierung Nachbarschaftshelfende nach § 45a SGB XI
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Die Pflegekasse zahlt für in der Häuslichkeit lebende Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1 bis 5 für Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) nach § 45a SGB XI einen Entlastungsbetrag i.H.v. 131,- €/mtl. Dieser Entlastungsbetrag kann als Übungsleiterpauschale im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit als Nachbarschaftshelfende in Anspruch genommen werden. Der Landkreis Emsland bietet daher eine Qualifizierung zu Nachbarschaftshelfenden an.
Veranstalter / Veranstaltungsort
Ordeniederung 1
49716 Meppen